Der Artikel behandelt das Recht auf Vorsteuerabzug für die gesamte auf das Arbeitszimmer entfallende Mehrwertsteuerbelastung eines Unternehmers, der zusammen mit seiner Ehegattin ein Wohnhaus gemeinschaftlich erwirbt bzw errichtet und einen Teil dieses Gebäudes ausschließlich als Arbeitszimmer für die Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit nutzt.