Die Auslegung des Begriffs der „Umlauffähigen Schuldtitel“ ist deswegen bedeutsam, weil diese Schuldtitel während eines Übergangszeitraumes vom Anwendungsbereich des EU-QuStG ausgenommen sind.
Die Auslegung des Begriffs der „Umlauffähigen Schuldtitel“ ist deswegen bedeutsam, weil diese Schuldtitel während eines Übergangszeitraumes vom Anwendungsbereich des EU-QuStG ausgenommen sind.