Die Ansprüche der Abgabepflichtigen auf Rückerstattung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke, welche in den Jahren 1995 bis 2000 bezahlt wurde, hat durch das EuGH -Urteil vom 10.03.2005, C-491/03, für den Bereich der Gastronomie eine neue Dimension erhalten.

