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Vorsteuerabzug beim Börsengang einer Aktiengesellschaft

JudikaturEuGHÖStZ 2005/680ÖStZ 2005, 313 Heft 14 v. 15.7.2005

§ 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG - Eine Aktiengesellschaft kann die Vorsteuer auf Leistungen, die sie im Rahmen der Ausgabe neuer Aktien bezogen hat (Werbung, Anwaltskosten, rechtliche und technische Beratung), abziehen, sofern ihre Umsätze der Mehrwertsteuer unterliegen.

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