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UFS: Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen - Betriebsbereitschaft maßgeblich

JudikaturUFSÖStZ 2005/675ÖStZ 2005, 312 Heft 14 v. 15.7.2005

§ 6 EStG - Werden ein Jahr nach Erwerb eines bereits betriebsbereiten Betriebsgebäudes sämtliche Fenster ausgetauscht, so sind die entsprechenden Aufwendungen nicht als anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand zu aktivieren, sondern sofort abzugsfähig.

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