Der Autor untersucht, ob die Entscheidung des VwGH vom 25.03.1963, 182/62 (zu „Quiz 21“), in der der VwGH ausgesprochen hat, dass die Prämierung von Allgemeinwissen im Rahmen einer Quizsendung nicht der Einkommensteuer unterliegt, auch auf die ORF-„Millionenshow“ passe.