Prodinger behandelt die Entscheidung des UFS vom 28. 1. 2005, GZ RV/0446-I/04, in der dieser über die IZP für zwei Flugzeuge zu entscheiden hatte, die vom Steuerpflichtigen angekauft und verchartert wurden. Der Einsatz der Luftfahrzeuge erfolgte überwiegend im Ausland.