§ 4 Abs 10 Z 3 lit a Satz 2 EStG ist nach Ansicht der Autoren ein in mehrfacher Hinsicht bedenklicher Rechtssatz. Nach Skizzierung der Problematik wird ein Änderungsvorschlag vorgestellt.
§ 4 Abs 10 Z 3 lit a Satz 2 EStG ist nach Ansicht der Autoren ein in mehrfacher Hinsicht bedenklicher Rechtssatz. Nach Skizzierung der Problematik wird ein Änderungsvorschlag vorgestellt.