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Verschmelzende Outbound-Umwandlung einer inländischen Holdinggesellschaft mit Inlandsbeteiligungen (EAS 2528 v 27. 12. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-DeutschlandÖStZ 2005/633ÖStZ 2005, 299 Heft 13 v. 1.7.2005

Schaltet eine österr Holdinggesellschaft (Holding 1), die die Interessen aus einer 26%igen Beteiligung an einer österr operativen Gesellschaft wahrnimmt, zwischen sich und der 26%igen Beteiligung zwei weitere Holdinggesellschaften (eine 100%ig gehaltene deutsche Holdinggesellschaft 2 und eine von dieser 100%ig gehaltene österr Holdinggesellschaft 3, die sodann ihrerseits die besagte 26%ige Beteiligung hält), dann wirft diese sich als „Umweg“ darstellende Gestaltung die Frage nach ihrer ökonomischen Sinnhaftigkeit auf. Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der österr Holding 3 auf die deutsche Holding 2 im Rahmen einer Umwandlung, sodann handelsrechtliche - nicht steuerrechtliche - Aufwertung in Deutschland und schließlich - steuerfreie - Ausschüttung an die Holding 1; Holding 2 kann ihre „Auslandsbeteiligung" nach deutschem Steuerrecht steuerfrei weiterverkaufen und ist durch das DBA-Deutschland sodann in Österreich vor der Besteuerung geschützt), löst eine solche Vorgangsweise jedenfalls Rechtsmissbrauchsverdacht iSd § 44 UmgrStG aus. Führt aber der Beteiligungsübergang mangels Anwendbarkeit des UmgründungssteuerG bereits zur steuerlichen Erfassung der in der 26-%-Beteiligung angewachsenen stillen Reserven, erweist sich eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs 4 KStG als nicht mehr relevant. Die zunächst erforderliche Klärung, ob § 44 UmgrStG zum Einsatz kommt, muss aber als Sachverhaltsfrage dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. (SWI 2005, 107)

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