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30. 6. 2005: Endtermin für Vorsteuerrückerstattungsanträge ausländischer Unternehmer

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/575dÖStZ 2005, 278 Heft 13 v. 1.7.2005

Ausländische Unternehmer können Anträge auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern des Jahres 2004 nur mehr bis 30. 6. 2005 beim Finanzamt Graz-Stadt (A-8010 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, Telefon 0316/881, Telefax 0316/817608) einreichen. Dem amtlichen Rückerstattungsformular (www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=ust ) sind auch die Originalrechnungen und eine Original-Unternehmerbescheinigung anzuschließen.

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