Die Autoren gehen der Frage nach, ob bei Anteilsvereinigung an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft oder bei Übertragung aller Anteile an einer solchen Gesellschaft durch eine Umgründungsmaßnahme die GrESt gemäß umgründungssteuerlicher Sonderregelung vom Zweifachen oder gemäß GrEStG vom Dreifachen des Einheitswertes zu berechnen ist.