Die unterschiedlichen Bewertungsvorschriften für zwischenbetriebliche Leistungsbeziehungen, aufgrund welcher zwischen reinen Inlandssachverhalten und Sachverhalten mit Auslandsbezug differenziert wird, könnten aus dem Blickwinkel der Niederlassungsfreiheit bedenkliche Mehrbelastungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nach sich ziehen.