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EuGH zum Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer in einem von Ehegatten gemeinsam errichteten Wohnhaus (EuGH 21. 4. 2005, C-25/03, H E)

Mag. Ferdinand RößlerÖStZ 2005/474ÖStZ 2005, 241 Heft 11 v. 1.6.2005

Ein Unternehmer, der zusammen mit seiner Ehegattin ein Wohnhaus gemeinschaftlich erwirbt bzw errichtet und einen Teil dieses Gebäudes ausschließlich als Arbeitszimmer für die Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit nutzt, hat das Recht auf Vorsteuerabzug für die gesamte auf das Arbeitszimmer entfallende Mehrwertsteuerbelastung, sofern der Abzugsbetrag nicht den auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Betrag der Vorsteuern des gesamten Gebäudes übersteigt.

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