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Angemessenheitsgrenze von 34.000 € (467.000 S) bis zur Veranlagung 2004 ausreichend (Zorn, SWK 8/2005, S 307)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/399ÖStZ 2005, 210 Heft 10 v. 17.5.2005

Der Autor beleuchtet das VwGH -Erkenntnis vom 22.12.2004, 2004/15/0101, wonach die Angemessenheitsgrenze bei PKW und Kombi bis 2004 nicht angepasst werden muss.

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