Sowohl für die neue als auch die bisherige Rechtslage ist bei Betriebsaufgaben darauf zu achten, ob das anlässlich der Betriebsaufgabe ins Privatvermögen zu überführende „Gebäude“ in der Begünstigungsvorschrift Platz findet.
Sowohl für die neue als auch die bisherige Rechtslage ist bei Betriebsaufgaben darauf zu achten, ob das anlässlich der Betriebsaufgabe ins Privatvermögen zu überführende „Gebäude“ in der Begünstigungsvorschrift Platz findet.