Mit Erk vom 02.12.2004, G 95/04 ua, hob der VfGH die Bestimmung des § 117 BAO auf. Die Autorin stellt den zugrunde liegenden Sachverhalt, die Rechtslage vor dem Erkenntnis sowie die Erwägungen des VfGH dar und diskutiert Konsequenzen des Wegfalls von § 117 BAO für die Praxis.