Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 wurde die Besteuerung von ausländischem Kapitalvermögen an die Besteuerung von inländischem Kapitalvermögen weitestgehend angepasst1). Dieser Beitrag zeigt auf, dass der Gesetzgeber an zwei Stellen überreagiert hat und statt der beabsichtigten Gleichstellung2)ausländische Veranlagungen nunmehr gegenüber inländischen bevorzugt - so geschehen bei der Entlastung gemäß DBA von Zinsen bei Forderungswertpapieren im Rahmen der ESt-Erklärung und bei der Erbschaftsteuerfreiheit von im Betriebsvermögen gehaltenen Forderungswertpapieren und von Immobilienfonds generell.