Kernelemente der geplanten Gruppenbesteuerung sind die deutlich “gelockerten" Anwendungsvoraussetzungen, die Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder und die Abschreibung eines erworbenen Firmenwertes.
Kernelemente der geplanten Gruppenbesteuerung sind die deutlich “gelockerten" Anwendungsvoraussetzungen, die Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder und die Abschreibung eines erworbenen Firmenwertes.