Der VwGH hat die in Rz 4775 EStR 2000 vorgesehene Methode zur Ermittlung der Luxustangente bei Gebrauchtfahrzeugen bestätigt (22.01.2004, 98/14/0165). Nach Ansicht des Autors bleibt für die in SWK 2/2003 (S 31 f) vorgestellte alternative Berechnungsmethode dennoch Raum.