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Kfz-Entsorgung: Ansammlungsrückstellung oder 80 % Rückstellung (Doralt, RdW 2004/150, S 181)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2004/424ÖStZ 2004, 190 Heft 9 v. 3.5.2004

Für die Rückstellung zur Entsorgung von Altfahrzeugen ist grundsätzlich keine Sonderregelung vorgesehen. Daher seien Rückstellungen iHv 80 % der Vollrückstellung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge zu bilden. Für die Steuerbilanz wäre auch eine Ansammlungsrückstellung ausreichend gewesen.

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