Im Beitrag werden die Aussagen des VwGH (Erk v 04.12.2003, 2003/16/0148) betreffend die Anlassfallwirkung sowie über die künftig gemeinschaftsrechtskonform durchzuführenden Verfahren zur Ermittlung einer der Rückzahlung entgegenstehenden Bereicherung kritisch geprüft.