Seit 1. 1. 2004 wird für die Benützung bestimmter Bundesstraßen die so genannte fahrleistungsabhängige Maut eingehoben. In der Folge wird dargestellt, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn die Verrechnung bzw Administration von Mautgebühren über ein Tank- oder Servicekartensystem erfolgt.