Zinsen, die einer inländischen GmbH aus einem inländischen Bankkonto zufließen, werden auch bei überwiegend ausländischen wirtschaftlichen Beziehungen der GmbH in der Regel dem inländischen Geschäftsbetrieb zuzurechnen und in Österreich zu versteuern sein. Wird die inländische GmbH mit deutschen Immobilieneinkünften gem Art 6 DBA-Deutschland-2000 in Deutschland der Besteuerung unterworfen und wird hierbei auch der aus dem österr Fremdwährungskonto abreifende Zinsenertrag in die deutsche Besteuerungsgrundlage einbezogen, dann kann der deutschen Steuerverwaltung hierbei nicht entgegengetreten werden, wenn der Zinsenertrag “in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht" (Z 7 des Ergebnisprotokolls über österr-deutsche Verständigungsgespräche vom 1. 6. 1994). Dies wäre zB gegeben, wenn das Konto benötigt wird, um daraus laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem deutschen Liegenschaftsbesitz zu finanzieren. Die DBA-rechtliche Steuerfreistellung auf österr Seite setzt aber jedenfalls einen Nachweis über die steuerliche Erfassung in Deutschland voraus. (SWI 2003, 532)