Im Rahmen der Steuerreform 2005 soll eine moderne Gruppenbesteuerung eingeführt werden, welche die bestehende Organschaftsregelung ersetzen soll. Nach derzeit vorliegenden Informationen sind folgende Eckpunkte bekannt:
- Über 50 % Kapitalbeteiligung genügt (wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung sowie Ergebnisabführungsvertrag sind nicht mehr erforderlich).