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Neues DBA-Polen unterzeichnet

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/92eÖStZ 2004, 37 Heft 3 v. 2.2.2004

Am 13. 1. 2004 fand im BMF in Wien auf Ebene der Finanzminister die Unterzeichnung des neuen DBA mit Polen statt. Das neue Abkommen, welches das alte DBA vom 2. 10. 1974, BGBl 1975/384, ablöst, wird voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2005 erstmals Wirksamkeit erlangen. Es ist weitgehend dem OECD-MA angepasst. Die Frist für die Baustellenbetriebstätte wird künftighin 12 Monate betragen (mit Übergangsregelungen für bestehende Baustellenbetriebstätten). Die Quellenbesteuerungsrechte betragen bei Dividenden 5 % (Schachtelverhältnis mit 10%iger Mindestbeteiligung) und 15 %, bei Zinsen 5 % bzw 0 % im öffentlichen Bereich und bei Bankkrediten, sowie 5 % bei Lizenzgebühren. Hins der Amtshilfe wurde der “große" Informationsaustausch, der Polen ab 1. 5. 2004 im Übrigen auch im Rahmen der AmtshilfeRL der EU zustehen wird, eingeräumt.

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