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VwGH zum abkommensrechtlichen Begriff der Einkünfte aus Zinsen iSv Art 11 Abs 3 OECD-MA

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtMag. Clemens Nowotny*)*) Mag. Clemens Nowotny ist Steuerberater bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie Lehrbeauftragter am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz. Der Autor dankt Herrn Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel für die kritische Diskussion des Themas sowie für die Durchsicht des Manuskripts.ÖStZ 2004/137ÖStZ 2004, 51 Heft 3 v. 2.2.2004

In jüngster Zeit hatte der VwGH in drei Erkenntnissen1)1)VwGH vom 25.11.2002, 99/14/0099, VwGH vom 26.11.2002, 2002/15/0033 sowie VwGH vom 28.01.2003, 2000/14/0063.) Gelegenheit, zum abkommensrechtlichen Begriff der Einkünfte aus Zinsen iSv Art 11 Abs 3 OECD-MA2)2)Bzw in den gegenständlichen Erkenntnissen iSv Art 11 Abs 4 DBA-Brasilien (Abkommen vom 24. 5. 1975, BGBl 1976/431, zwischen der Republik Österreich und Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen), Art 11 Abs 5 DBA-Griechenland (Abkommen vom 22. 9. 1970,BGBl 1972/39, zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen) sowie Art 11 Abs 4 DBA-Spanien (Abkommen vom 20. 12. 1966, BGBl 1967/395 idF vor dem Abänderungsprotokoll vom 24. 2. 1995 [BGBl 1995/709], zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen).) Stellung zu nehmen. Insb ging es dabei auch um die Frage, ob Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Einlösewert sowie Aufwendungen aus Devisentermingeschäften dem Bereich der Fruchtziehung oder vielmehr dem Vermögensstamm zuzuordnen sind. Dass diese Unterscheidung auch im Anwendungsbereich der dem OECD-MA nachgebildeten DBA von Bedeutung ist, zeigt sich insb daran, dass die Einkünfte aus Zinsen bzw aus der Veräußerung und der Wertveränderung des Vermögensstamms idR unterschiedlichen Verteilungsnormen zuzuordnen sind3)3) Zorn, Aktuelle einkommensteuerliche Probleme im Bereich der Kapitalveranlagungen, ÖStZ 2003 (164) 168; Wassermeyer, in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art 11 (85. Lieferung Oktober 2001) MA Rz 75.).

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