Die Änderung im BBG 2003 betreffend die Methode zur Ermittlung des Rentenbarwertes iSd § 16 BewG 1955 steht vor allem in Wechselwirkung mit dem Einkommensteuerrecht, zieht aber bei Übertragungen von Wirtschaftsgütern gegen Rentenvereinbarungen auch umsatzsteuerliche, schenkungssteuerliche und gebührenrechtliche Konsequenzen nach sich, aufgrund derer eine noch 2003 durchgeführte Übertragung von Vorteil sei. Die Autorin bespricht die Ausgangssituation, die Auswirkungen der neuen Rechtslage sowie die Steuerplanung.