Der Autor behandelt einige Änderungen in der BAO durch das Abgabenänderungsgesetz 2003. Sie betreffen die Bemessungsverjährung, Einhebungsverjährung, Beschlagnahmebescheide, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Widmung von Zahlungen eines Gesamtschuldners und den Vorladungsbescheid.