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Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung durch den österreichischen Gesetzgeber - Teil I -

ao.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M., StB, DDr. Hans Zöchling, WP/StB*)*)DDr. Hans Zöchling, WP/StB, ist geschäftsführender Gesellschafter einer großen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien sowie Vorsitzender der Arbeitsgruppe Körperschaftsteuerrecht des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
ao.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law), StB, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien, Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Mitarbeiter einer großen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien.
ÖStZ 2004/770ÖStZ 2004, 410 Heft 18 v. 15.9.2004

Der EuGH hat mit Urteil vom 11. 3. 2004 die französische Wegzugsbesteuerung in ihrer damaligen Fassung für gemeinschaftsrechtswidrig befunden. Die Europäische Kommission ist mit erstaunlicher Schnelligkeit an die Regierungen jener Mitgliedstaaten herangetreten, die eine Wegzugsbesteuerung vergleichbar der französischen im innerstaatlichen Recht verankert haben, und hat sie zur Herstellung eines gemeinschaftsrechtskonformen Zustandes aufgefordert. Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtspolitischen Überlegungen des BMF sollen - großteils anhand von Beispielen - Vorschläge unterbreitet werden, wie die vom EuGH-Urteil betroffenen Entstrickungsnormen gemeinschaftsrechtskonform ausgestaltet werden können. Während in Teil I auf die allgemeinen Probleme einer Wegzugsbesteuerung sowie Spezialprobleme wegziehender natürlicher Personen eingegangen wird, befasst sich Teil II mit den steuerlichen Problemen des Wegzugs von Körperschaften sowie den grenzüberschreitenden Umgründungen.

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