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Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an einer einkommenslosen Steueroasengesellschaft (EAS 2401 v 3. 2. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2004/663ÖStZ 2004, 294 Heft 13 v. 1.7.2004

KStG: § 10 Abs 3 und 4

§ 10 Abs 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österr Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im Wege einer Veräußerung der Beteiligung an solchen Steueroasengesellschaften in die Hände der österr Steuerpflichtigen gelangen. Zur Durchführung dieser Zielsetzung ist die VO BGBl 1995/57 ergangen, deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist (EAS 2400).

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