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Stiftung, Gemeinnützigkeit, Zuwendungen

JudikaturÖStZ 2004/587ÖStZ 2004, 268 Heft 12 v. 15.6.2004

KStG1988: § 5 Z 6

BAO § 34 Abs 1

Eine in der Rechtsgrundlage einer Stiftung verankerte Förderung begünstigungsschädlicher Zwecke - nach dem Ableben des Stifters an eine namentlich genannte Frau eine Monatsrente zu bezahlen oder den Stifter selbst nach Beendigung “seiner Funktion" zu unterstützen - steht einer abgabenrechtlichen Begünstigung (der Steuerbefreiung nach § 5 Z 6 KStG 1988) zwingend entgegen, ohne dass es darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen der nichtbegünstigte Zweck gefördert werden soll.

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