EStG 1988: § 4 Abs 4 Z 6
KStG § 7 Abs 2, § 8 Abs 2
Tätigt eine Kapitalgesellschaft Zuwendungen an das Museum ihres Alleingesellschafters (einer Körperschaft öffentlichen Rechts) sind diese Aufwendungen aufgrund der Spezialbestimmung des § 4 Abs 4 Z 6 EStG 1988 als Betriebsausgaben abzugsfähig und einer Beurteilung als verdeckte Ausschüttung nach § 8 Abs 2 KStG 1988 nicht zugänglich. Auch aus dem Privatvermögen einer Kapitalgesellschaft - eine Kapitalgesellschaft kann ausnahmsweise neben Betriebsvermögen auch Privatvermögen aufweisen - getätigte Zuwendungen an Museen der Körperschaften öffentlichen Rechts könnten das Einkommen der Kapitalgesellschaft über den Sonderausgabenabzug gem § 8 Abs 4 KStG iVm § 18 Abs 1 Z 7 EStG 1988 mindern.