(BMF-Erlass vom 18. 5. 2004)
Im Steuerreformgesetz 2005 (StReformG 2005) sind folgende Maßnahmen enthalten, die sich bereits im Jahr 2004 auswirken:
Die folgenden Ausführungen sind bei der laufenden Lohnverrechnung im Jahr 2004 und bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2004 zu beachten.