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Aus der Rechtsprechung des EuGH:

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtDDr. Georg KoflerÖStZ 2004/572ÖStZ 2004, 242 Heft 11 v. 1.6.2004

Art 49 EG steht Vorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, nach denen die Gewinne aus in anderen Mitgliedstaaten veranstalteten Lotterien als steuerbare Einkünfte des Gewinners behandelt werden, während Gewinne aus in dem betreffenden Mitgliedstaat veranstalteten Lotterien von der ESt befreit sind.

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