Ziel des Gesetzes ist, den Kapitalmarkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland weiter zu stärken, indem ein von den Fachministerien anerkanntes privatrechtliches Gremium zur Überwachung der Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften von börsennotierten Unternehmen eingerichtet wird.