In seiner Abhandlung kommt Aigner zu einem Ergebnis, bei dem die internationale Konzernbesteuerung zu keiner Änderung der bisher bestehenden Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten führt.
In seiner Abhandlung kommt Aigner zu einem Ergebnis, bei dem die internationale Konzernbesteuerung zu keiner Änderung der bisher bestehenden Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten führt.