Gem § 19 Abs 1 lit c UStG idF BGBl I Nr 2003/134 wird in Zukunft das Reverse-Charge-System auch auf die Lieferung von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren zur Anwendung kommen. Die Neuregelung wirft nach Ansicht der Autorin allerdings einige Fragen und Probleme auf, auf die sie in ihrer Abhandlung eingeht.