Nach den Entwürfen zum StRefG 2005 sind bei Einlagen in mittelbar verbundene Körperschaften in den Zwischengesellschaften Einlagen (bzw Teilwertabschreibungen der Beteiligung an der Untergesellschaft) steuerneutral gestellt. Nach Ansicht des Autors müssten auch Einlagenrückzahlungen (bzw Liquidationsgewinne) als steuerneutral gelten.