Ausgangspunkt der Überlegungen ist eine Entscheidung des UFS zu einem Fall, in dem es den Anschein hatte, dass das FA Bescheide erlassen hatte, mit denen Verspätungszuschläge festgesetzt wurden. Tatsächlich waren die “Bescheide" ohne Zutun eines behördlichen Organs, sondern ausschließlich im automatisierten Verfahren erlassen worden.