Der Nationalrat hat am 24. 3. 2004 das Gesetz über die Abschaffung der Rückzahlung von Zuschüssen nach dem Karenzurlaubszuschussgesetz und nach dem Karenzgeldgesetz für Zeiträume vom 1996 bis 2001 beschlossen. Bereits ergangene Bescheide über Rückzahlungsverpflichtungen werden von Amts wegen aufgehoben. Mit der Bescheidaufhebung erfolgt gleichzeitig die Rückzahlung der entrichteten Beträge. Die Finanzämter haben mit der Bescheidaufhebung und Rückzahlung in der zweiten Mai-Woche begonnen. Für allfällige Rückfragen stehen Ihnen die Finanzämter zur Verfügung.