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Verordnung des BMF über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen ( BGBl II 2004/192 )

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/503cÖStZ 2004, 225 Heft 11 v. 1.6.2004

Auf Grund von § 21 Abs 1 und 4 UStG 1994, Art 21 Abs 10 UStG 1994, § 42 Abs 1 EStG 1988, § 24 Abs 3 Z 1 KStG 1988 wird verordnet:

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