Am 28. 4. 2004 hat der Finanzausschuss das Steuerreformgesetz 2005 mit folgenden wesentlichen Abänderungen gegenüber der Regierungsvorlage beschlossen:
Die vorgesehene Einführung eines Pauschalabgabegesetzes (“Steueramnestie") und im Zusammenhang damit die diesbezüglich in Aussicht genommene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2001 entfallen.