Im Beitrag werden anhand von zwei Beispielen die Verrechnung von Zinserträgen mit Stammverlusten unter Berücksichtigung der VwGH-Judikatur vom 25.11.2002, 99/14/0099, und 26.11.2002, 2002/15/0033, besprochen und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH im Erkenntnis vom 26.11.2002, 99/15/0159, betreffend Index-Anleihen wiedergegeben.