vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs 4 Z 5 lit d und e EStG

Die erste Seite aktuellÖStZ 2003/246bÖStZ 2003, 173 Heft 7 v. 1.4.2003

Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind Spenden an die in § 4 Abs 4 Z 5 und 6 EStG genannten Einrichtungen betraglich limitiert als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!