Das Bundesministerium für Finanzen hat seine Meinung zur Umwandlung ausländischer Körperschaften mit inländischen Anteilsinhabern bei einem DBA mit Befreiungsmethode geändert. Entgegen dieser Änderung plädieren die Autoren für die Beibehaltung der bisherigen Rechtsansicht und somit für die Steuerneutralität auf Ebene der Anteilsinhaber.