vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teilzahlungsanforderungen für Energielieferungen -- Rechnungsmerkmale (§ 11 UStG)

Die erste Seite aktuellÖStZ 2003/135dÖStZ 2003, 61 Heft 4 v. 17.2.2003

Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen (§ 17 Abs 1 UStG) brauchen bis auf weiteres die ab 1. 1. 2003 erforderlichen zusätzlichen Rechnungsmerkmale -- fortlaufende Rechnungsnummer und UID-Nr des leistenden Unternehmers -- nicht enthalten. Derartige Rechnungen berechtigen daher trotz Fehlens einer laufenden Rechnungsnummer bzw der UID-Nr des Leistenden den Leistungsempfänger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 zum Vorsteuerabzug. Die USt-Richtlinien 2000 werden entsprechend ergänzt (Rz 2458).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!