Der Autor bespricht die VwGH-Erkenntnisse vom 24. 9. 2002, 99/14/0006, 25. 9. 2002, 98/13/0155, sowie vom 25. 9. 2002, 98/13/0052, zieht daraus Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Der Autor bespricht die VwGH-Erkenntnisse vom 24. 9. 2002, 99/14/0006, 25. 9. 2002, 98/13/0155, sowie vom 25. 9. 2002, 98/13/0052, zieht daraus Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.