Seit In-Kraft-Treten der 2. Ärztegesetz-Novelle mit 11. 8. 2001 ist auch Ärzten die Vergesellschaftung in Form der neu geschaffenen Gruppenpraxis erlaubt. Der Beitrag prüft die Möglichkeit der steuerneutralen Umgründung von Arztpraxen in Gruppenpraxen, wobei die Auffassungen des BMF betreffend Vorsorgemaßnahmen kritisch beleuchtet werden.