Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob bzw wie sich die beiden Aspekte “Beruhigung des sozialen Gewissens" einerseits und “Reduzierung der Steuerlast" andererseits vereinbaren lassen. Nach Ansicht von Renner ist das Ergebnis in vielen Fällen nicht befriedigend, und das nicht nur, weil die Abzugsmöglichkeiten beschränkt sind.