Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz enthält nicht nur umfangreiche Regelungen im Zusammenhang mit dem abgabenbehördlichen Berufungsverfahren, sondern auch Erweiterungen des Angehörigenbegriffs des § 25 BAO und der Befangenheitsgründe des § 76 Abs 1 BAO. Diese Änderungen sowie der neue § 278 BAO sind Gegenstand der Abhandlung.